Die Landesregierung hat am 24. Februar 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes in den Landtag eingebracht. Gegenüber der Landesregierung nahmen wir dazu Stellung. Wir bekennen uns klar zur Sozialpartnerschaft und zur Tarifbindung. Der Gesetzentwurf greift jedoch tief in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie ein, schafft zusätzliche Bürokratie und sorgt für rechtliche Unsicherheit bei Unternehmen.
Tarifverträge beruhen auf Freiwilligkeit – ihre Durchsetzung über das Vergaberecht ist der falsche Weg. Viele Unternehmen zahlen bereits heute wettbewerbsfähige Löhne; nicht aufgrund staatlicher Vorgaben, sondern im Wettbewerb um Fachkräfte.
Zugleich drohen zusätzliche Bürokratie und erhebliche praktische Probleme. Die Vielfalt tariflicher Regelungen lässt sich nicht praxistauglich in Verordnungen abbilden. Auch die Auswahl „repräsentativer“ Tarifverträge führt zu Rechtsunsicherheit. Vorgesehene Nachweis und Kontrollpflichten erschweren Vergabeverfahren zusätzlich.



