Auf Einladung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung nahmen wir am 24. November 2025 Stellung zum Entwurf einer Verordnung über Hygiene und Infektionsprävention in vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Grundlage sind die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes, das Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten regelt.
Der Entwurf befand sich in einem weit fortgeschrittenen Verfahren, gleichzeitig haben Rückmeldungen aus der Verbandsanhörung, insbesondere von Pflegeheimbetreibern und Leistungserbringern der Eingliederungshilfe, weiteren Abstimmungsbedarf aufgezeigt. Im Austausch wurden zentrale Aspekte wie Hygieneanforderungen, Infektionsschutz, praktische Umsetzbarkeit sowie mögliche Vereinfachungen im Kontext der Landesinitiative „Einfacher. Schneller. Günstiger.“ thematisiert.

