Mit dem EU-AI-Act steht der europäische Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz. Entscheidend ist nun, dass die Umsetzung einheitlich, praxistauglich und innovationsfreundlich erfolgt.
Aus Sicht der Industrie braucht es Abgrenzungen zwischen AI-Act sowie bestehendem Produkt- und Sicherheitsrecht. Industrielle KI-Anwendungen in Maschinen, Robotik, Produktion oder Logistik dürfen nicht durch doppelte Prüf-, Dokumentations- und Konformitätspflichten ausgebremst werden.
Als Landesvertretung des BDI bringen die UVN die Perspektive des niedersächsischen Industriestandorts in den BDI-Digitalausschuss ein. Die zentrale Botschaft: Regulierung muss Vertrauen schaffen, darf Innovation aber nicht bremsen. Dafür braucht es verlässliche Übergangsfristen, europäisch einheitliche Standards und eine Umsetzung ohne nationales Goldplating.

