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30. Juni 2025

Mindestlohn muss der Tarifentwicklung folgen und nicht umgekehrt

Das Ergebnis der Mindestlohnkommission im Juni 2025 war eine klare Herausforderung für Tarifgefüge und Unternehmen. Die Einigung zeigte, dass die Sozialpartnerschaft handlungsfähig ist – und sie ist ein klares Signal gegen die wahltaktische Einmischung der Politik in den Mindestlohn. Dieser muss der Tariflohnentwicklung folgen und nicht umgekehrt. Nur so lassen sich faire Wettbewerbsbedingungen sichern und Beschäftigung erhalten.

Gleichzeitig stellt das Ergebnis viele Unternehmen und Tarifgefüge vor Herausforderungen, da steigende Kosten weitergegeben werden müssen und sich gesamtwirtschaftlich auswirken. Auch mögliche Effekte auf die Ausbildungsattraktivität gilt es im Blick zu behalten. Entscheidend bleibt, dass der Mindestlohn der Tarifentwicklung folgt und nicht umgekehrt. Politische Eingriffe an der Kommission vorbei würden die Tarifautonomie gefährden, ein grundgesetzlich geschütztes Recht der Sozialpartner infrage stellen und bewährte Strukturen schwächen.