Der Bundesrat lässt maßgebliche Änderungen unberücksichtigt und stimmt dem Bundestariftreuegesetz am 27. März 2026 zu. Trotz letzter Änderungen im Bundestag schafft das Bundestariftreuegesetz neue Nachweis-, Kontroll- und Bürokratiepflichten und setzt Unternehmen in einer wirtschaftlich angespannten Lage zusätzlich unter Druck. Auch der Umstand, dass die Anforderungen noch durch branchenspezifische Rechtsverordnungen mit Inhalt gefüllt werden müssen, zeigt: hier wird nichts einfacher oder schneller. Die Umsetzung und Kontrolle in der vorgesehenen Komplexität wird eine Mammutaufgabe und konterkariert sämtliche Bemühungen zur vereinfachten Vergabe von Aufträgen. In der Konsequenz ist nicht zu erwarten, dass das Gesetz zu mehr Tarifbindung führt, sondern vielmehr praktische Vollzugsprobleme und Wettbewerbsverzerrungen schafft. Damit wurde die Chance vertan, mehr Vertrauen und Eigenverantwortung zwischen Wirtschaft und Staat zu fördern.

