Für die niedersächsischen Arbeits- und Sozialgerichte suchen wir als Spitzenverband der niedersächsischen Arbeitgeber regelmäßig neue ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Ihre Tätigkeit ist eine wichtige Säule unserer Rechtsprechung, da das Ehrenamt praktische Erfahrungen aus der Arbeitswelt in gerichtliche Entscheidungen einbringt.
Das Ehrenamt können Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit übernehmen, die im jeweiligen Gerichtsbezirk wohnen oder arbeiten und in Arbeitgeberfunktion tätig sind bzw. über Personalbefugnisse verfügen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. In dieser Zeit ist mit etwa sechs Sitzungstagen pro Jahr zu rechnen (jeweils ein halber Arbeitstag). Haben Sie Interesse? Sprechen Sie uns an!

