Entgegen der im Koalitionsvertrag angekündigten Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat die Bundesregierung im September 2025 lediglich Änderungen beschlossen. Künftig soll die jährliche Berichtspflicht entfallen, während die eigentlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten bestehen bleiben. Betroffene Unternehmen müssen also weiterhin Risiken analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen umsetzen sowie wirksame Beschwerdeverfahren sicherstellen.
Die Wirtschaft forderte die Bundesregierung auf, bereits die geltenden Schwellenwerte der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) zu übernehmen: Danach sollen künftig nur Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit unter die Regelungen fallen.
Darüber hinaus brauchen Unternehmen klare Kriterien, risikobasierte Priorisierung und belastbare Prüfraster. Nur so können Sorgfaltspflichten wirksam umgesetzt, Doppelstrukturen vermieden und zugleich die notwendige Rechtssicherheit für Unternehmen geschaffen werden.

