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30. April 2026

Reform gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) vernachlässigt Ausgabenreduzierung und erhöht Einnahmen

Deutschland führt Europa mit 12,3 Prozent des BIP bei den Gesundheitsausgaben an, ohne eine entsprechend effiziente Versorgung auf Spitzenniveau zu erreichen. Gleichzeitig steigen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkasse je Versicherten seit 2000 jährlich um einen Prozentpunkt stärker als die Einkommen. Parallel steigt die Zahl der Rentner von 32 auf 44 je 100 Erwerbsfähige. Bereits heute wird die anvisierte 40 Prozent-Grenze bei den Lohnnebenkosten überschritten. Die hohe Abgabenbelastung gefährdet Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze.
Der Ende April 2026 im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur gesetzlichen Krankenversicherung schöpft das vorhandene Reformpotenzial nicht aus. Das ursprünglich umfassende Reformpaket wurde im Kabinett deutlich abgeschwächt und verpasst die Chance zur Beitragssenkung. Gleichzeitig entstehen neue Belastungen – mit spürbaren Folgen für Betriebe und Beschäftigte: Allein die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro monatlich ab 2027 wird zu deutlichen Mehrbelastungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen. Das gilt auch durch die geplante Anhebung des pauschalen Beitragssatzes für geringfügig Beschäftigte.
Statt die gefährliche Ausgabendynamik schnell zu begrenzen, werden die Einnahmen immer weiter erhöht. Eine tiefgreifende Strukturreform im Gesundheitswesen muss folgen. Die Vorschläge der Arbeitgeber liegen dem Bundesgesundheitsministerium und der Finanzkommission Gesundheit vor.

UVN-Positionen zur Gesundheitsreform (Download hier im Link)

  • Krankenhauslandschaft konsolidieren
    Bundesweite Qualitätskriterien definieren, Kapazitäten anpassen, Vorhaltevergütung sachgerecht ausgestalten und Investitionslücken schließen.
  • Notfallversorgung effizient organisieren
    Sektorübergreifende integrierte Notfallzentren schaffen und Patientenströme besser steuern.
  • Effizienzpotenziale erschließen
    Wettbewerb stärken, Sektorengrenzen abbauen, ambulante Leistungen ausweiten und Digitalisierung mit der ePA vorantreiben.
  • Versicherungsfremde Leistungen korrekt finanzieren
    Staatliche Aufgaben aus Steuermitteln tragen und gezielt entlasten.
  • Leistungskatalog fokussieren
    Nur medizinisch notwendige und wirtschaftlich sinnvolle Leistungen vorhalten.