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15. Mai 2026

Sozialsystem-Reform ohne Denkverbote – Sozialstaat vereinfachen, Wirkung stärken, Finanzierung sichern

Die Ausgabenschwerpunkte des Bundes haben sich innerhalb von gut drei Jahrzehnten deutlich verschoben. Der Anteil des Bereichs „Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik“, der 1992 knapp 35 Prozent des Haushalts in Anspruch nahm, ist laut Berechnungen des IW Köln bis zum Jahr 2024 um gut 13 Prozent gewachsen. Die Sozialausgaben pro Kopf haben sich dabei nahezu verdoppelt. Eklatant ist der Anstieg bei den Sozialversicherungen von 755 auf 1.644 Euro je Einwohner (siehe Grafik).

Der Sozialstaat bleibt nur funktionsfähig, wenn er grundlegend vereinfacht wird. Mehr als 500 Sozialleistungen sowie zahlreiche Doppelstrukturen und immense Bürokratiehürden zeigen Reformbedarf. Ziel muss sein, Hilfe gezielt einzusetzen und Arbeit zu fördern. Dafür braucht es klare Strukturen und eine leistungsfähige, digitale Arbeitsverwaltung.

Eine Begrenzung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge auf unter 40 Prozent ist Voraussetzung für eine starke Wirtschaft. Dazu gehören unter anderem eine längere Lebensarbeitszeit, mehr kapitalgedeckte Vorsorge und effizientere Strukturen im Gesundheitssystem.

Am Beispiel der Pflegeversicherung wurde im Herbst 2025 deutlich: Politische Entscheidungen wie die Einführung des Pflegegrad 1 treiben Kosten und Bürokratie ohne ausreichenden Nutzen zu schaffen. Laut RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung könnten durch seine Abschaffung jährlich bis zu 1,8 Milliarden Euro eingespart und eine Beitragserhöhung vermieden werden.